Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Beziehungen zwischen Veranstaltungsbesuchenden und Good News Productions AG.
1. Für verlorene und/oder beschädigte Tickets besteht kein Anspruch auf Ersatz. Beim Verlassen des Veranstaltungsortes verliert das Ticket grundsätzlich seine Gültigkeit.
2. Der/die Besucher:in verpflichtet sich, sämtliche Sicherheitsvorschriften von Good News und den jeweiligen Konzertvenues zu beachten. Nichtbeachtung kann Wegweisung vom Veranstaltungsort und Verfall des Tickets zur Folge haben.
3. Good News setzt sich für grösstmögliche Sicherheit ein, kann aber keinerlei Haftung für Schäden irgendwelcher Art übernehmen.
4. Ton- und Bildaufnahmen jeglicher Art mit professionellen und digitalen Kameras sind verboten.
5. Wird die Veranstaltung auf Grund eines Umstands abgesagt, abgebrochen oder verschoben, den der Veranstalter nicht zu vertreten hat (z.B. höhere Gewalt wie Krieg, Terroranschläge, Streiks, Epidemien, Pandemien, behördliche Beschränkungen oder Verbote und Ähnliches), unabhängig davon, ob solche Umstände zum Zeitpunkt des Ticketkaufs vorhersehbar waren, ist das Recht der Besucher:innen, vom Vertrag zurückzutreten, ausgeschlossen. Im Falle der Absage oder des Abbruchs wird der Veranstalter die Veranstaltung, soweit und sobald möglich und zumutbar, nachholen, oder die Tickets zurückerstatten. Wird die Veranstaltung verschoben oder – im Falle der Absage oder des Abbruchs – nachgeholt, behalten die Tickets für die Veranstaltung ihre Gültigkeit.
6. Wird eine Veranstaltung aus irgendwelchen Gründen ersatzlos abgesagt, muss das betreffende Ticket innert 30 Tagen ab Showdatum oder im von Good News kommunizierten Zeitraum bei der Vorverkaufsstelle zurückgegeben werden, bei der dieses gekauft/bestellt worden ist. Es wird nur der auf dem Ticket aufgedruckte Nennwert zurückerstattet. Good News behält sich vor, aus sachlich gerechtfertigten Gründen den Nennwert bzw. Rückerstattungsbetrag um maximal 10% zu reduzieren.
7. Nur der/die Originalkäufer:in hat Anspruch auf Rückerstattung des Nennwertes durch die offizielle Vorverkaufsstelle. Bei einem Ticketerwerb durch Drittanbietende wie Viagogo, Alltickets, Ebay, Ricardo oder andere entfällt das Anspruchsrecht auf Entschädigung durch Ticketcorner oder Good News. Wir empfehlen deshalb, Tickets nur bei den offiziellen, auf dem Webauftritt von Good News erwähnten Vorverkaufsstellen zu erwerben. Weiter Hinweise zum Ticketerwerb finden Sie hier.
8. Jeglicher Handel mit erworbenen Tickets, namentlich zu gewerblichen oder kommerziellen Zwecken, ist strikt untersagt. Zuwiderhandlungen können zum Verlust der mit den erworbenen Tickets verbundenen Leistungen und zu Schadenersatz- sowie Gewinnherausgabeansprüchen gegenüber dem ursprünglichen Ticketkäufer und den Ticketerwerbern führen. Personen, die gegen diese Bestimmungen verstossen, können vom Ticketerwerb ausgeschlossen werden.
9. Openair-Veranstaltungen werden grundsätzlich bei jeder Witterung durchgeführt. Allfällige widrige Wetterverhältnisse berechtigen nicht zur Rückgabe des Tickets.
10. Muss eine Veranstaltung aus technischen oder anderen Gründen abgebrochen oder frühzeitig beendet werden, gilt sie als gespielt, wenn die Hälfte der Spielzeit gespielt wurde.
11. Bei Musicals besteht kein Anspruch auf den Auftritt eines speziellen Künstlers.
12. Kinder unter sechs Jahren haben aus gesundheitlichen Gründen keinen Zutritt zu den Veranstaltungen von Good News, ausser dies wird explizit erwähnt. Kinder und Jugendliche von 6 – 14 Jahren haben nur in Begleitung Erwachsener Zutritt. Good News lehnt bei Widerhandhabung jegliche Verantwortung und/oder Haftung für Schäden an menschlichen Organen ab.
13. Ohne ausdrückliche vorgängige Zustimmung von Good News ist es den Kund:innen nicht erlaubt, Tickets und/oder VIP-Tickets und/oder VIP-Packages in seiner an das allgemeine Publikum gerichteten Werbung und/oder für Verlosungen zu verwenden.